Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd-, Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
 

  Rasengrab (Erd-, Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

  Gemeinschaftsgrab (Erd-, Feuerbestattung)

Hierbei findet die Beisetzung von Särgen und Urnen auch auf einer Rasenfläche ohne Kennzeichnung der Grabstelle statt. Es ist aber gestattet, an der Beisetzung teilzunehmen. Im Gegensatz zum anonymen Gräberfeld wird der Name sowie die Lebensdaten des Verstorbenen auf dem meisten kirchlichen Friedhöfen in Gedenkstehlen eingraviert bzw. es besteht die Möglichkeit, Namensschilder mit den Lebensdaten des Verstorbenen anzubringen. Auf einigen Friedhöfen werden kleine Grabplatten mit den Daten in die Rasenfläche eingelegt.

Die Grabstätten werden immer als Grünflächen angelegt, die Pflege erfolgt durch die Friedhofsbediensteten. Die Einfassung dieser Grabstätten ist nicht zulässig.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.

Friedwald

FriedWald ist ein alternativer Bestattungsort mitten in der Natur. In ausgewiesenen Waldgebieten ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln eines Baumes. An über 50 FriedWald-Standorten in ganz Deutschland können Menschen ihre letzte Ruhe finden.

Menschen, die sich für eine Beisetzung im FriedWald interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Ein Großteil der Interessenten sucht sich den geeigneten Baum bereits zu Lebzeiten aus. Angehörige und Freunde werden über diesen Schritt informiert. Im Idealfall wird eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch formuliert und handschriftlich hinterlegt.

FriedWald bietet unterschiedliche Baumgräber für verschiedene Bedürfnisse an: für Familien oder Freundeskreise, für Partner, aber auch alleinstehende Menschen. Jeder FriedWald-Baum steht bis zu zehn Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung. Freie Bäume sind mit farbigen Bändern gekennzeichnet, die Auskunft über die Baumgrabarten geben. Mit kleinen Namenstafeln werden diese im FriedWald zu persönlichen Orten der Erinnerung.

Ganz individuell kann auch die Beisetzung im FriedWald gestaltet werden. Von einer stillen Abschiednahme im engsten Familienkreis über eine Trauerfeier mit Musik bis hin zur großen Trauergesellschaft: Die Gestaltung bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand.

Weiter führende Informationen rund um FriedWald finden Sie hier.