Eine Patientenverfügung bewahrt die Selbstbestimmung
Jederzeit kann ein Mensch in eine Situation geraten in der plötzlich andere für ihn entscheiden müssen. Das ist vollkommen unabhängig vom Alter, denn schon ein alltäglicher Unfall kann diese Situation herbeiführen.
Um sicherzustellen, dass die ärztliche Versorgung so abläuft, wie man es sich selbst wünscht, sollte man eine Patientenverfügung aufsetzen. Alle Informationen, die ärztliche Maßnahmen im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls betreffen, werden darin festgehalten. Die Fragen, was durchgeführt werden soll oder was nicht, werden beantwortet.
Zusätzlich kann jeder Erwachsene festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der tatsächlich eingetretene Fall nicht ausdrücklich berücksichtigt wurde, versucht diese Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen zu handeln.
Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen.
Das Bundesministerium der Justiz bietet zu diesem Thema folgende Möglichkeiten an: