Ein Testament schafft Klarheit
Wer sein Erbe unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge weitergeben möchte, der sollte ein Testament aufsetzen. So ist sichergestellt, dass nach seinem Tod seine Wünsche auch umgesetzt werden.
Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig ist und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und eindeutige Angaben zu Namen, Ort und Datum aufweisen. Die Änderung oder das Widerrufen eines Testamentes ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist es, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben.
Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testamentes ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn die Vermögensverhältnisse komplexer sind oder gar eine unternehmerische Tätigkeit beachtet werden muss. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar bringt alles schriftlich nieder und legt es anschließend zur Unterschrift vor.